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Wie kann ich legal ein Bild von Albert Einstein zeigen?

Wenn ich in einem Blogartikel zum Beispiel ein Bild von Albert Einstein zeigen möchte, gibt es da einen legalen Weg?

Albert Einstein ist tot, d.h. sein Recht am eigenen Bild existiert nicht mehr. Notwendig bleibt die Einwilligung des Rechteinhabers des Bildes, d.h. des Fotografen oder einer allfälligen Drittperson (bspw.), welche die Urheberrechte innehat. Es gibt diverse Bildagenturen, die Bilder zum Kauf oder aber auch gratis anbieten (bspw. auch Bilder unter einer Creative Commons Lizenz).

In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen, dass der Rechteinhaber gegen jede Verwendung vorgehen kann, auch wenn der Nutzer einen Vertrag mit einem Dritten betreffend die Verwendung der Bilder abgeschlossen hat. War der Dritte nicht zur Rechteeinräumung berechtigt, so kann der Rechteinhaber die Nutzung verbieten lassen. Gegenüber dem Dritten hat der Nutzer dann unter Umständen einen Schadenersatzanspruch. Deshalb meine Empfehlung: beim „Kauf“ von Bildrechten die Seriosität des betreffenden Anbieters abklären und schriftliche Verträge betreffend Nutzungseinräumung schliessen.

Einfach im Internet ohne vertragliche Verpflichtung downloadbare Bilder stellen immer ein Risiko dar.

Weitere Anmerkung: Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach steht das Werk zur freien Verwendung zur Verfügung. Bei Fotografien, die im Internet frei verfügbar sind besteht allerdings regelmässig das Problem, dass der Urheber nicht einwandfrei eruiert werden kann.

Abschliessende Bemerkung: Viele Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten, sondern die rechtliche Qualifikation hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Sodann beziehen sich die obigen Antworten nur auf das Schweizer Recht. Internetseiten sind aber international/weltweit abrufbar, d.h. unter Umständen (insbesondere bei kommerzieller Nutzung) kommen auch Gesetze anderer Staaten zum Tragen.

Infos zusammengestellt von lic. iur. Claudia Keller, Rechtsanwältin
Dieser Inhalt wurde im November 2013 zur ersten Mal auf der Website von Walter lernt veröffentlicht.

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